Rezertifizierung als Sachverständiger mit Anerkennung

Seit 2011 ist Bernhard Mayr als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger in die offizielle österreichische Sachverständigenliste eingetragen.

Alle fünf Jahre müssen Sachverständige einen Antrag auf Rezertifizierung nach § 6 Abs 2 SDG an die Präsidentin/den Präsidenten des zuständigen Landesgerichtes stellen. Dabei ist besonders zu beachten, dass der Rezertifizierungsantrag nach § 6 Abs 3 SDG einen Hinweis auf die absolvierten Fortbildungsaktivitäten zu enthalten hat. Die weitere Eignung der oder des Sachverständigen ist unter anderem aufgrund der dazu vorgelegten Nachweise zu prüfen.

Um die Fortbildungsaktivitäten des einzelnen Sachverständigen übersichtlich darstellen zu können, hat der Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs einen sogenannten „Bildungs-Pass“ eingerichtet.

Die nun von mir vorgelegten Unterlagen wurden vom Landesverband Steiermark und Kärnten erfreulicherweise wie folgt beurteilt:

„Die Vielzahl der besuchten bzw. geleiteten Fortbildungsveranstaltungen sprengt den Rahmen des Fortbildungspasses und dokumentiert die offensichtlich hervorragende Weiterbildungsbereitschaft Kompetenz und des Sachverständigen.“

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